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Verantwortliche

Dem Gründungsvorstand gehören an:

  • Geboren am 21.07.1940 in Dessau
  • 1962 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und München
  • seit Dezember 1969 Tätigkeiten in verschiedenen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg, ab 1981 als Senatsdirektor in der Umweltbehörde
  • 1983 – 1991 Senator für Umwelt-, und Energiepolitik
  • seit September 1991 selbständiger Rechtsanwalt in Hamburg
  • Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts
  • Neben- und ehrenamtliche Tätigkeiten: u. a. Vorstandsvorsitzender des Vorstandes der Stiftung Offshore Windenergie, Vorsitzender des Internationalen Umweltrechtstages Hamburg e.V. und des Freundeskreises Planten un Blomen
  • ab 01.01.2013 Partner of Counsel bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Stand 28.01.2013

1957 geboren in Stuttgart, verheiratet, 2 Kinder. 1976-1982 Rechtswissenschaftliches Studium in Freiburg, 1985-1987 Rechtsreferendar in Hamburg. 1988 Eintritt in den Hamburgischen Verwaltungsdienst. 1990-1993 Baurechtsreferent Bezirksamt Altona. 1994-2005 Abteilungsleiter Recht der Verkehrsanlagen, Verkehrsgewerbeaufsicht in der Baubehörde Hamburg. Seit 2005 Leiter des Rechtsamtes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg.

Vorsitzender der Vergabekammer Bau der FHH

Stand 21.02.2010

Einstufige Juristenausbildung an der Universität Hamburg, Abschlussverfahren 1989, zunächst Unternehmensberatung, dann Rechtsanwalt (derzeit Partner bei GÖRG-Partnerschaft von Rechtsanwälten). Berät seit 1989 Kommunen und Unternehmen zu Organisationsfragen der Infrastruktur und Einbindung Privater. Berufliche Schwerpunkte sind Abfall- und Abwasserwirtschaft, Energie, Wohnungswirtschaft und Kommunale Infrastruktur (Schulen, Rathäuser, Schwimmbäder etc.), sowie Beschaffungsrecht.

Mitgliedschaft bei Gesellschaft für Umweltrecht, Verein für Umweltrecht, Forum Vergaberecht.

Stand 23.04.2013

Dr. Marie Ackermann, LL.M. (Paris) ist Rechtsanwältin und Partnerin im Hamburger Büro von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg promovierte sie ebendort bei Prof. Dr. Ulrich Ramsauer zu einem verwaltungsrechtlichen Thema zum Dr. iur. Anschließend studierte sie in Frankreich an der Université Paris 2 Panthéon-Assas und schloss mit einem LL.M. mit Schwerpunkt im Europarecht ab.

Mit ihrer umfassenden Expertise im Umwelt- und Planungsrecht, öffentlichen Baurecht sowie im Bereich Energie und Klima berät sie jegliche Akteure der öffentlichen Hand sowie Unternehmen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im juristischen Projektmanagement insbesondere beim Ausbau der Energieinfrastruktur sowie im Bereich Schiene, Straße und Hafen. Regelmäßig unterstützt sie Anhörungs- und Planfeststellungsbehörden wie auch Vorhabenträger in den Zulassungsverfahren für bedeutende Infrastrukturprojekte. Dr. Marie Ackermann verfügt zudem über besondere Erfahrung in der Prozessführung vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie den Instanzengerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Dr. Marie Ackermann ist 2022 in den Ausschuss für Umweltrecht des Deutschen Anwaltverein berufen worden. Zudem ist sie in angesehenen Organisationen wie der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. und der Arbeitsgruppe Verwaltungsrecht des Hamburgischen Anwaltverein engagiert. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und regelmäßige Fachautorin beim juris PraxisReport zum Umwelt- und Planungsrecht.

Verena Kahl ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg und promoviert dort zu dem Thema „A Human Right to a Safe Climate“. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der Menschen- und Grundrechte, des Umwelt- und Klimavölkerrecht und der Denkschulen des Völkerrechts, insbesondere feministischen und dekolonialen Ansätzen.

Von 2015 bis 2018 war sie als Junioranwältin und integrierte Fachkraft der GIZ am Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte tätig. Sie hat an der Universität Kiel und der United Nations mandated University for Peace (San José, Costa Rica) studiert und war im Herbst 2022 Fulbright Visiting Scholar am Center for Human Rights and Global Justice der NYU.

Biografie

Markus Kotzur wurde 1968 in Coburg geboren. Zwischen 1988 und 1993 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau sowie an der Universität Bayreuth. Nach Abschluss eines Magisterstudiums (Master of Law) an der Duke University in Durham (USA) in 1994, begann er die Referendarausbildung in Bayreuth, welche er 1996 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter zwischen 1997 und 2002 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Kirchenrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberle (Universität Bayreuth), schloss er 2000 seine Promotion ab. Nach Abschluss seiner Habilitation zum Thema der grenznachbarschaftlichen Zusammenarbeit in Europa übernahm er verschiedene Lehrstuhlvertretungen, u.a. in Köln, Dresden, Würzburg, Münster und Leipzig. 2005 erhielt er den Ruf als Professor für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht an die Universität Leipzig und wurde geschäftsführender Direktor des “Instituts für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht“.

Seit 2012 ist er Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Hamburg, stellvertretender Direktor des „Instituts für Internationale Angelegenheiten“ sowie geschäftsführender Direktor des „Institute for European Integration“ des Europa-Kollegs Hamburg. Seit 2015 ist Markus Kotzur zudem Prodekan für Studium und Lehre an der Fakultät für Rechtswissenschaft.

Forschungsprojekte und -gebiete

Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des europäischen Verfassungsrechts und des Global Constitutionalism. Ein besonderer Forschungsakzent gilt dabei dem Thema der Nachhaltigkeit.


Publikationsverzeichnis

Stand 26.08.2018

Biografie

Alexander Proelß wurde 1973 in Bremen geboren. Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaft in 2000 an den Universitäten Bonn und Tübingen, arbeitete er bis 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen (Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Graf Vitzthum), zwischen 2004 und 2007 als wissenschaftlicher Assistent bei ebendiesen. Zusätzlich war er zwischen 2005 und 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Dezernat von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio tätig. 2003 schloss er seine Promotion zu einem seevölkerrechtlichen Thema in Tübingen ab. Seine folgende Habilitation beschäftigte sich mit dem Verhältnis der Gerichtsbarkeit des BVerfG zu der der internationalen und supranationalen Gerichte. Zwischen 2007 und 2010 war er als Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Seerecht in Kiel tätig, wo auch er Mitglied im dortigen Exzellenzcluster „Ozean der Zukunft“ war.

Von 2010 bis 2018 war er Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht an der Universität Trier, Direktor des dortigen „Instituts für Umwelt- und Technikrecht“ und des „Instituts für Rechtspolitik“ sowie seit August 2015 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft. 2018 nahm Alexander Proelß den Ruf der Universität Hamburg auf einen Lehrstuhl für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an.

Forschungsprojekte und –gebiete

Zu den Forschungsschwerpunkten von Alexander Proelß zählen neben Aspekten des allgemeinen Völker- und Europarechts vor allem das internationale See- und Umweltrecht, das Außenverfassungsrecht sowie ausgewählte Bereiche des nationalen Umweltrechts. Er ist an zahlreichen nationalen wie internationalen, fachspezifischen als auch interdisziplinären Forschungsprojekten beteiligt.


Publikationsverzeichnis

Stand 26.08.2018

Wissenschaftliche Leitung


Die wissenschaftliche Leitung des Vereins Internationaler Umweltrechtstag Hamburg besteht aus Prof. Dr. Markus Kotzur und Prof. Dr. Alexander Proelß.

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